| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, zwei Stellvertreter/-innen, dem/der Schriftführer/in und dem/der Kassenwart/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |