Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, mindestens einem/einer stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schriftführer/in und dem/der Rechnungsführer/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende vertreten. Im Falle der Verhinderung des/der Vorsitzenden können die stellvertretenden Vorsitzenden oder der/die Rechnungsführer/-in und ein(e) stellvertretende(r) Vorsitzende(r) den Verein gemeinschaftlich vertreten. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.