Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder dem 2. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.