Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. (stellvertretenden) Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der erste Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.