Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden (1. Vorsitzender/Vorsitzende), dem/der 2. Vorsitzende/n, dem/der Schatzmeister/in, dem/der Schriftführer/in und bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den/die 1. Vorsitzenden oder den/die 2. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.