Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, sowie bis zu vier weitere Vorstandsmitglieder.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder die übrigen Vorstandsmitglieder gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.