Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden (Organisation) und dem/der stellvertretenden Vorsitzenden (Finanzen). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende gemeinsam mit einem der stellvertretenden Vorsitzenden oder gemeinsam durch die beiden stellvertretenden Vorsitzenden.