Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer und drei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der 1. Vorsitzende oder der Stellvertretende Vorsitzende, vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen -über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte- sowie zur Aufnahme von Krediten von mehr als 1.000,00 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.