Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden und dem/der Stellvertreter/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch den/die Stellvertreter/in. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.