Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und drei Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich ung außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied oder den 2. Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied.