Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Verbindlichkeiten über 20,00 Euro bedürfen zu ihrer Gültigkeit eines Mehrheitsbeschlusses der Gründungsmitglieder.