Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1.Vorsitzenden, dem/der 2.Vorsitzenden, dem/der Schriftführer/in und dem/der Beisitzer/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden allein oder den 2. Vorsitzenden gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied. Zu Grundstücksgeschäften und zur Aufnahme von Krediten über 40.000,00 Euro ist die Genehmigung der Mitgliederversammlung einzuholen.