Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden, dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart und dem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zu Rechtsgeschäften und rechtlichen Verpflichtungen von mehr als 5.000 Euro je Einzelfall, zu Grundstücksgeschäften generell, bedarf es der Zustimmung des Gesamtvorstandes.