Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,00 Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.