Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu fünf Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.