Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 1.000,-- Euro ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich. Nach Maßgabe der Satzung kann die Mitgliederversammlung Ausnahmen beschließen.