Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist beschränkt auf Rechtsgeschäfte aller Art, die im Einzelfall 5.000,00 € nicht überschreiten. Alle anderen Rechtsgeschäfte bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Gesamtvorstandes.