Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der 1. stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der 2. stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schriftführer/in und dem/der Schatzmeisterin.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzenden oder der 1. stellvertretende Vorsitzende oder der 2. stellvertretende Vorsitzende, vertreten.