Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Rechnungsführer/in, dem/der Schriftführer/in und einem/einer Beisitzer/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.