Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Technischen Leiter/Bereich Turnen, dem Technischen Leiter/Bereich Sport, dem Leiter des Finanzwesens und dem Leiter der Öffentlichkeitsarbeit.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jeweils einen Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied.