Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, der/die stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Kassenwart/in und dem/der Oberturnwart/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder einen stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.