Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und dem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten und den zweiten Vorsitzenden gemeinsam oder durch einen der Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vostandsmitglied.