Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Rechnungsführer, dem Schriftführer, dem Beisitzer, dem Wehrführer und dem Jugendwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.