| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter jeweils allein. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei und höchstens fünf Personen, darunter der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. |