Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei Vorsitzenden und einem/einer Schatzmeister/in
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, bei Kassenangelegenheiten durch einen Vorsitzenden und den/die Schatzmeister/in.