| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der Stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schatzmeisterin, dem/der Stellvertretenden Schatzmeister/in und dem/der Schriftführerin.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. |