| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Wortführenden Meister (Vorsitzender Meister), dem 1. Abgeordneten Logenmeister, dem 1. Aufseher, dem 2. Aufseher und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich, darunter der Wortführende Meister oder der 1. Abgeordnete Logenmeister. |