Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei bis fünf Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzendem, dem Schatzmeister und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.