Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die 1. Vorsitzende, zwei stellvertretende Vorsitzende, der/die Schriftführer/in und der/die Schatzmeister/in. Der Vorsitzende und der Schatzmeister sind bis zu einer Summe von 2.000 EUR alleinvertretungsberechtigt. Darüber hinaus sind der/die Vorsitzende oder der/die Schatzmeister/in nur gemeinsam oder jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertretungberechtigt.