Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der ersten stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der zweiten stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schriftführer/in und dem/der Schatzmeister/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.