Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertetenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der stellvertetende Vorsitzende.