Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schriftführer/in, dem/der Stellvertretenden Schriftführer/in, dem/der Kassenführer/in und dem/der Stellvertretenden Kassenführer/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich.