| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Sekretär, dem Kassierer A, dem Kassierer B, dem stellvertretenden Kassierer und dem Verantwortlichen für das Kulturelle und die Öffentlichkeitsarbeit. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vetreten durch zwei Mitglieder des Vorstands, darunter der Vorsitzende und/oder der stellvertretende Vorsitzende. |