Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, bis zu zehn stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den Schatzmeister gemeinsam. Bei Verhinderung eines von beiden tritt ein/e stellvertretende/r Vorsitzende/r an dessen Stelle. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.