| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der Vorsitzenden, der 1. stellvertretenden Vorsitzenden und 2. stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Vorsitzende allein oder durch die beiden stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam. |