Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden. Im Verhinderungsfall wird einer der Vorgenannten durch den Kassenwart vertreten. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.