Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei gleichberechtigt stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstands im Sinne des § 26 BGB, darunter der 1. Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender, vertreten.