| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzendem, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch je zwei Vorstandsmitgleider gemeinschaftlich. |