Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertreter/in, einem Sektrtär/in, einem Kassenwart/in und einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.