Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf oder sieben Mitgliedern, darunter der/die Bundesvorsitzende und der/die stellvertretende Bundesvorsitzende. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die/den Bundesvorsitzende/n gemeinsam mit der/dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden oder einem weiteren Vorstandsmitglied. Bei Verhinderung der/des Bundesvorsitzenden vertritt der/die stellvertretende Bundesvorsitzende gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied den Verein. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen. Für die laufenden Geschäfte kann nach § 30 BGB ein/eine Geschäftsführer/in bestellt werden.