| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Rechnungsführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden gemeinsam mit dem stellvertretenden Vorsitzenden oder dem Rechnungsführer. |