Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertreter/in, dem/der Schatzmeister/in und dem/der Geschäftsführer/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den/die Vorsitzende/n in Gemeinschaft mit dem/der Stellvertreter/in oder dem/der Geschäftsführer/in oder dem/der Schatzmeister/in.