Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 1. Zahlmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich.
Der Vorstand bedarf zum Anschluss von Miet- und Pachtverträgen sowie zur Anschaffung von Geräten über einen Betrag von DM 5.000,-- bzw. 2.500,-- Euro der vorherigen Genehmigung der Mitgliederversammlung.