Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenprüfer und dem Schriftführer.
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind jeweils alleinvertretungsberechtigt. Die weiteren Vorstandsmitglieder vertreten den Verein mehrheitlich.