Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem Stellvertretenden Vorsitzenden und der/dem Schatzmeister/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die/den Vorsitzende/n gemeinsam mit der/dem Stellvertretenden Vorsitzenden oder der/dem Schatzmeister/in.