Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, im Verhinderungsfall durch ein anderes Vorstandsmitglied. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.