Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der ersten stellvertretenden Vorsitzenden, zwei weiteren Stellvertretern/innen, dem/der Schatzmeister/in und dem/der Schriftführer/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, den ersten stellvertretenden Vorsitzenden oder den Schatzmeister jeweils allein. Die anderen Vorstandsmitglieder vertreten gemeinschaftlich.