Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens 5 Personen, dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Kassenwart/in, einem Schriftführer sowie Besitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.