| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden und dem/der Kassenwart/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich.
Für Rechtsgeschäfte über 5.000,00 EURO bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung. |