Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Kassenwart/in und dem/der Schriftführer/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem seiner Stellvertreter, dem Kassenwart oder dem Schriftführer. Bei Verhinderung des Vorsitzenden enstsprechend durch den stellvertretenden Vorsitzenen mit einem weiteren Stellvertreter, dem Kassenwart oder dem Schriftführer. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.